Leistungen

 

Honorar für Anamnese und Therapie

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für
naturheilkundliche Therapieverfahren.

Sie zahlen daher bar im Anschluss an die Behandlung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine
naturheilkundliche Therapie in Anspruch nehmen möchten, kann sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnen.
Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Durch private Krankenkassen und Beihilfestellen werden in der Regel die Behandlungskosten im Rahmen einer
Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker übernommen.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten
übernommen werden.

Die von mir erbrachte und in Rechnung gestellte Leistung ist in jedem Fall voll zu begleichen – auch wenn Ihre
Krankenkasse bzw. Beihilfestelle diese nur zum Teil erstattet!


Kosten für Selbstzahler:

Bei Selbstzahlern wird nicht nach der Gebührenverzeichnis (GeBüH) für Heilpraktiker, sondern nach Zeit
abgerechnet. Pro Stunde berechne ich 70,- Euro.

 Da ich mir für die Erstuntersuchung/ Anamnese ausreichend Zeit für Sie nehme,
veranschlage ich pro Patient in der Regel 60 Minuten.

Die Zeit und die Kosten für weitere Behandlungstermine hängen von den Anwendungen ab. Diese werden bei der
Erstuntersuchung mit Ihnen besprochen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird
ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Erstbehandlungen.


brigitta